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Bestattungskulturen
Historische Bestattungskultur
Ein Blick in die Geschichte
Der Sarg wird nach der Trauerfeier auf dem Friedhof in einer Grabstelle beigesetzt. Unterschieden werden die Grabstellen nach Reihen- und Wahlgrabstellen. Eine Grabstelle wird in der Regel bei der Kommune oder über die Kirche verwaltet bzw. erworben, in der die oder der Verstorbene den festen Wohnsitz hatte.
Das Wahlgrab
Wie der Name ausdrückt, erlauben Wahlgräber den Angehörigen die Stelle auf dem Friedhof auszuwählen. Eine Wahlgrabstelle nimmt in der Regel einen Sarg auf, weitere Urnenbeisetzungen sind möglich. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte richtet sich nach der in der Friedhofssatzung festgelegten Dauer (von ca. 30 Jahren). Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht ohne aktuelle Bestattung verlängert werden. Sollen zwei Sargbestattungen in einer Grabstelle erfolgen (z.B. bei Ehegatten), empfiehlt sich der Kauf einer 2-stelligen Grabstätte. In dieser können zusätzlich auch Urnen weiterer Verstorbener beigesetzt werden. Bei späteren Beisetzungen muss die verbleibende Nutzungszeit gegebenenfalls verlängert werden, so dass die Ruhefrist des zuletzt Verstorbenen eingehalten wird. Es gibt auch die Möglichkeit mehrstellige Grabstellen zu erwerben.
Das Erd-Reihengrab
Reihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstellen, in denen jeweils nur ein Sarg bestattet werden kann. Sie werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgewählt werden.
Die gärtnerische Pflege erfolgt individuell durch den Angehörigen. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Nutzungsdauer nicht verlängert werden, das Grab wird eingeebnet.
Die anonyme Grabstätte
Anonyme Rasengräber sind Sarg- oder Urnengräber, deren genaue Grablage auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird (anonyme Grabstelle) und auch nicht ausgesucht werden kann. Einzelne Grabsteine sind nicht gestattet. Es ist nicht in allen Städten erlaubt ein anonymes Begräbnis zu begleiten. Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Grabschmuck darf nur an zentralen Stellen abgelegt werden.
Eine solche Bestattungsform sollte genau überlegt werden, denn die Trauerbewältigung gestaltet sich nach einer anonymen Bestattung in vielen Fällen wesentlich schwieriger, weil die Grabstätte als Bezugspunkt fehlt.
Bei einer Feuerbestattung verabschiedet sich die Trauergemeinde in der Regel in der Feierhalle von dem Verstorbenen oder der Sarg wird durch Träger aus der Halle in einem Bestattungswagen getragen, der sich dann von der Gemeinde entfernt. Nach der Trauerfeier wird der Sarg ins Krematorium überführt. Je nach Region kann die Urne auch einige Zeit nach der Abschiednahme beigesetzt werden. Auch dabei kann, ähnlich wie bei der Erdbestattung, eine Verabschiedung mit Feier oder im Familienkreis vorgenommen werden.
Grundsätzlich wird für eine Feuerbestattung ein Sarg benötigt.
Das Urnen-Reihengrab
Urnen-Reihengräber sind Grabstellen wie für Sargbestattungen, nur wesentlich kleiner. Es gelten dieselben Vorschriften.
Das Urnen-Wahlgrab
Ein einstelliges Urnen-Wahlgrab kann meist bis zu 4 Urnen aufnehmen. Die Grabstelle kann zusammen mit der Friedhofsverwaltung in den dafür vorgesehenen Feldern ausgesucht werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit kann diese verlängert werden.
Werden nach der ersten Urne weitere Urnen beigesetzt, muss die Nutzungszeit solange verlängert werden, dass die Ruhefrist des jeweils zuletzt Verstorbenen eingehalten wird. Es können auch hier mehrstellige Gräber erworben werden.
Die Anonyme Urnen-Rasengrabstelle
Wie eine Urnen-Reihengrabstelle, mit dem Unterschied, dass keine Grabpflege von den Hinterbliebenen durchgeführt werden muss, da es sich um ein Rasengrab handelt. In der Regel ist es teurer als andere Grabstellen, da die Grabpflege von der Gemeinde oder Kommune durchgeführt wird.
Die Trauerfeier bei einer anonymen Beisetzung ist die gleiche wie bei einer normalen Bestattung. (Regional unterschiedlich). Eine anonyme Bestattung führt jedoch häufig bei Hinterbliebenen zu Problemen bei der Trauerbewältigung, da ein späterer Grabstein/ Grabstelle fehlt. Die Ruhezeiten einer Grabstelle richten sich nach regionalen Bestimmungen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Verstreuung der Asche
Soll die Asche ohne Urne beigesetzt werden, muss ein ausdrücklicher schriftlicher letzter Wille des Verstorbenen vorliegen. Hierbei wird auf einer Rasenfläche ein Stück des Rasens gehoben, die Asche eingebracht und dann wieder mit dem Rasenstück verschlossen. In den Niederlanden können Angehörige die Asche selber auf einer Rasenfläche ausstreuen (Aschestreufeld) und an dieser Stelle Blumen zum Gedenken niederlegen.
Das Rasengrab – teilanonym
Oftmals wird neben den Rasenfeldern auf einer Stele oder auf einer großen Steinplatte der Name mit den Daten des Verstorbenen eingraviert. Auf einigen Friedhöfen ist es verpflichtend an der Grabstelle eine Grabplatte in den Rasen einzulassen oder eine andere Kennzeichnung vorzunehmen. Hier gilt für jede Kommune ein unterschiedliches Vorgehen. Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage wird nur durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Das Kolumbarium
Das Kolumbarium bietet eine Alternative zum herkömmlichen Urnengrab. Die Urne mit der Asche wird in einer Wandnische beigesetzt. Die Ruhezeit richtet sich nach dem Friedhofsträger und beträgt zwischen 10 und 30 Jahren.
Je nach Gestaltung des Kolumbariums wird die Urnennische mit einer Steinplatte, mit Glas oder mit einem Gitter verschlossen, welche mit dem Namen des Verstorbenen versehen wird.
© 2010 Bestattungen Klucken