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Verfügungen

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die dann in Kraft tritt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern, etwa im Gespräch mit dem Arzt. Sie übermittelt den Angehörigen und Ärzten den letzten Willen der oder des Verfügenden auch für den schlimmsten Fall. Sie legen damit fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen - oder auch nicht wünschen, wenn diese im Ergebnis nur dazu dient, Ihr Leben künstlich zu verlängern. Viele Menschen wollen sich so vor einem Übermaß an Medizin schützen.

Eine Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie muss nur unterschrieben sein. Sie sollten den Text regelmäßig, zum Beispiel jährlich, bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird. Dabei hilft auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister.

Download Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, die Möglichkeit vor, eine Person Ihres Vertrauens mit den Aufgaben eines oder einer Bevollmächtigten zu betrauen. Die Patientenverfügung ist unabhängig davon gültig.

Die bevollmächtigte Person vertritt Ihre Interessen für den in der Vorsorgevollmacht bezeichneten Fall. Sie sollten deshalb mit ihr über Ihre Vorstellungen reden, die Sie in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen wollen. Wenn die betreffende Person bereit ist, die Bevollmächtigung zu übernehmen, sollte sie dieses Formular unterschreiben und das Zweitexemplar des Formulars erhalten. Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen wollen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir schicken Ihnen gerne unsere umfangreiche Informationsmappe, zu der auch ein Formular für die Patientenverfügung gehört.

Download Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz)

 

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