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Sozialbestattungen

Gerne führen wir auch Sozialbestattungen durch.

Hierbei richten sich die Kosten nach den jeweiligen Sozialsätzen der einzelnen Städte und Gemeinden.

Die Übernahme der Bestattungskosten kann derjenige beantragen, der zu einer Bestattung eines Angehörigen verpflichtet ist, die entstehenden Kosten jedoch nicht selber aufbringen kann.

Die Sozialämter prüfen, ob es noch andere Verwandte gibt, die zu der Bestattung verpflichtet sind und evtl. zur Übernahme der Kosten in der Lage sind. Hierzu müssen sich die Verpflichteten gegenüber dem Sozialamt offenbahren.

Bei Fragen helfen wir - Bestattungen Familie Klucken - Ihnen gerne weiter !