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Erbrecht

In Deutschland gibt es mit dem Erbrecht genaue Bestimmungen, wie der Nachlass unter den Angehörigen verteilt wird. Liegt der persönliche Wille des Verstorbenen in Form eines rechtsgültigen Testaments vor, so ist dieses maßgeblich, jedoch eingeschränkt – denn unabhängig davon steht den Erben erster Ordnung sowie dem Ehepartner immer ein gewisser Pflichtanteil zu.

Liegt kein Testament vor, so richtet sich die Verteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw.

Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.

Eine andere Verteilung Ihres Erbes erreichen Sie mit dem Aufsetzen Ihres Testaments, z. B. über einen Notar. Sie können Ihren Letzten Willen aber auch eigenhändig festhalten. Dafür ist es jedoch notwendig, dass das Testament handgeschrieben und mit Ihrem vollständigen Namen sowie Datum und Unterschrift versehen ist. Damit es später auch berücksichtigt wird, sollten Sie es an einem sicheren Ort aufbewahren, wo es leicht zu findet ist.

Haben Sie Fragen zum Testament oder zum Erbrecht? Bitte fragen Sie Ihren fachkundigen Rechtsanwalt oder Notar. Wir dürfen hier keine Auskunft geben, nennen Ihnen aber gerne kompetente Ansprechpartner.