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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit der Patientenverfügung können Sie Vorsorgeregelungen treffen für den Fall, dass Sie sich aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit Ihrem Umfeld gegenüber nicht mehr äußern können. Sie legen dabei schriftlich fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitsfällen wünschen – und welche nicht, z. B. bei lebensverlängernden Maßnahmen.

Unabhängig von der Patientenverfügung können Sie außerdem einer Person Ihres besonderen Vertrauens eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Damit ist sie im Notfall dazu befähigt, in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Broschüre des Bundesministeriums der Justiz:

Gerne schicken wir Ihnen auch unsere umfangreiche Informationsmappe zu. Sprechen Sie uns an.